

Der Abschnitt der Weiterführenden Rehabilitation
stellt einen Übergang zwischen Frührehabilitation und
Anschlussheilbehandlung dar. In diesem Bereich werden Patienten
weiterbehandelt, die in der Phase der Frührehabilitation ihren
therapeutischen Weg erfolgreich durchlaufen haben. Anderseits
kommen in diesem Bereich Patienten aus Akutkliniken zur Aufnahme,
die die aufwändige Therapie und Betreuung der Frührehabilitation
nicht benötigen, anderseits aber noch nicht die Voraussetzungen für
die Durchführung einer Anschlussheilbehandlungen erfüllen.
Eine aktive Teilnahme am Rehabilitationsprozess ist notwendig. Die
Befähigung zur Selbsthilfe ist eine zentrale Aufgabe in dieser
Phase. Dazu muss der Betroffene imstande sein, zunehmend die
Grundpflege selbst zu übernehmen. Eine weitgehende Kontrolle über
Blase und Mastdarm sollte gegeben sein.
Unruhezustände und Orientierungsstörungen sollten soweit
abgeklungen sein, dass eine ständige Beaufsichtigung des Patienten
nicht mehr nötig ist. Neben der Befähigung zur Selbsthilfe ist das
Ziel der weiterführenden Rehabilitation die soziale Reintegration.
Die Befähigung zur Gestaltung sozialer Kontakte muss bei Einleitung
der weiterführenden Rehabilitation erkennbar sein; Sprache,
Sprechen, soziale Wahrnehmung, Antriebsverhalten und emotionale
Stabilität sind für das Gelingen der sozialen Reintegration sehr
wichtig.
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Aktualisiert am 10.03.2008